Freitag, 15. Juni 2012

Karma

2beemedia Brainbugs OHG - Das eMagazin

Schicksal - Karma

Hier weitere Info lesen: http://yourkarmainc.tumblr.com/ bzw. http://mashable.com/2012/06/14/karma-wifi/

Vielleicht entsteht hier eine alte Idee in neuen Schläuchen. Ob es gut wird oder schlecht ist aber noch völlig offen. In jedem Fall könnten sich neue Chancen ergeben.

Vor ein paar Jahren ernkannten eine paar Enthusiasten, dass es freie Kapazitäten in ihrem Funknetzwerk (Wi-Fi) gibt und dass man durch Bündelung dieser freien Kapazitäten (Pico Peering) anderen Teilnehmern, auf Grund sozialer oder technischer Barrieren damit einen sehr sozialen und demokratischen Zugriff auf die Ressourcen des Internet gewähren kann. Der freie Zugriff auf Informationen wurde dabei als Grundrecht verstanden und die sog. digitale Kluft als ein Faktum, das die Chancengleichheit gefährdet und deshalb überwunden werden muss. Es entstand die Community der Freifunker (http://start.freifunk.net/)

Die mächtige Idee kann natürlich nur funktionieren, wenn 1. die Kreise, die technisch Zugriff haben sich nicht abschotten und 2. die Kreise, die wirtschaftlich Zugriff haben könnten sich nicht ausschließlich als Trittbrettfahrer betätigen.

Es war klar, dass die Zugangsprovider aus Sicht ihres Geschäftsmodells diese Form ökonomischer und sozialer Vernupft nicht gerne gesehen haben. Technisch war dies aber kaum zu verhindern. Der Enthusiasmus wurde aber auf andere Weise ausgebremst. Das Zauberwort hieß Urheberrechtsverstoß. Mit der stärkeren Verbreitung der Funknetzwerke gab es besonders in der Anfangszeit die sorglosen Wi-Fi-Besitzer. Ihre Funkverbindung war nicht oder nicht ausreichend verschlüsselt. So dass jeder der sich in Funkreichweite befand einklinken und ungefragt die Bandbreite des ungeschützten Netzwerkes nutzen konnte. In der Folge kam es deshalb oft zu Abmahnverfahren mit hohen Schadensersatzansprüchen. Das BHG hat dann zwar glücklicherweise entschieden, dass der Inhaber einer ungesicherten WLAN-Verbindung als sog. Störer auf Unterlassung verklagt werden kann, ihm aber zumindestens die überhöhten Abmahnkosten und Schadesersatzansprüche erspart bleiben. Im Privatbereich blieb also einzig die Störerhaftung, aber auch das unangenehme Gefühl, jederzeit vor Gericht gezehrt zu werden. Im Geschäftsverkehr besteht aber eine höhere Sorgfaltspflicht und damit blieb auch die Gefahr des wirtschaftlichen Risikos im Zuge einer Störerhaftung neben der Unterlassung auch Schadensersatz zu leisten. In den letzten Jahren setzte sich die starke Verschlüsselung des privaten WLAN durch und die hilfreichen Hotspots von Restaurants und Hotels stellten ihren Dienst, auf Grund von Verunsicherungen, ein. Im Prinzip war dies auch der emotionale Todesstoß für die weitere Verbreitung der Idee der Freifunker, denn das Damokles-Schwert der Störerhaftung schwebt auch über der Idee der geteilten Netze (aber es gibt sie immer noch, die Freifunk-Enthusiasten, die sich durch nichts abschrecken lassen ). Sofern also die Störerhaftung im Bezug auf den freien Netzzugang nicht kippt, wird sich daran vermutlich nichts ändern.

Karma- Mea culpa

Vielleicht ist aber das Schicksal der geteilten Netzte doch noch nicht besiegelt. Vielleicht ist es nicht mehr ganz so frei und ganz so uneigennützig, aber vielleicht wird es sich doch durchsetzen, wenn die, die ihren Zugang bereitstellen, dafür entlohnt werden. So verstehe ich in aller Kürze die Idee, die sich hinter Karma verbirgt. Vielleicht erleichtert dies wieder der Einstieg der Hotels und Restaurants in diesen Service. Sorgen allein macht mir nur, dass sich die Zugangsprovider mit an den Tisch setzten und die Bestellung aufgeben.

Stichworte: Pico Peering, Pico Peering Agreement, Störerhaftung, Urheberrechtsverletzung